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Außergerichtliche Einigung
oder auch "Schlichten
ist besser als Richten"
Es gibt zahlreiche
Möglichkeiten, einen Streit auch außergerichtlich beizulegen. Im
Folgenden sind die wichtigsten Verfahren und ihre wesentlichen
Eigenschaften genannt.
Gerichtsverfahren
entscheidet kraft Gesetzes über bestimmte Rechtsbegehren in rechtlicher und
tatsächlicher Hinsicht.
Schiedsverfahren
entscheidet kraft Parteivereinbarung über ein bestimmtes
Rechtsbegehren in rechtlicher und tatsächlicher insicht. Ziel ist die
rasche rechtliche und sachgerechte Beilegung eines Streites.
Besetzung des
Schiedsgerichts: Juristen, Fachjuristen, Sachverständige.
Schiedsgutachten
entscheidet kraft Parteivereinbarung über bestimmte tatsächliche Umstände. Ziel
ist die rasche und sachgerechte Erledigung
einesStreites durch Einschaltung eines sachkundigen Dritten.
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Schlichtungsverfahren
entscheidet ohne rechtliche Bindung in einem Konflikt auf Wunsch der Parteien.
Besetzung der Schlichtungskommission:
Juristennd Sachverständige.
Mediation
ermittelt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zwischen den Parteien. Eine
konstruktive Lösung mit beratendem Charakter steht im Vordergrund.
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