Dr. Bernd Wißner

Michael Pruß
Dipl.-Informatiker (FH)

 

Startseite

Honorarliste

AGB für Sachverständige

Sachverständigenvertrag

 

Im Tal 12
86179 Augsburg
Telefon (0821) 2 59 89-0
Telefax (0821) 59 49 32

Außergerichtliche Einigung
oder auch "Schlichten ist besser als Richten"

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einen Streit auch außergerichtlich beizulegen. Im Folgenden sind die wichtigsten Verfahren und ihre wesentlichen Eigenschaften genannt.

Gerichtsverfahren
entscheidet kraft Gesetzes über bestimmte Rechtsbegehren in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.

Schiedsverfahren
entscheidet kraft Parteivereinbarung über ein bestimmtes Rechtsbegehren in rechtlicher und tatsächlicher insicht. Ziel ist die rasche rechtliche und sachgerechte Beilegung eines Streites.
Besetzung des Schiedsgerichts: Juristen, Fachjuristen, Sachverständige.

Schiedsgutachten
entscheidet kraft Parteivereinbarung über bestimmte tatsächliche Umstände. Ziel ist die rasche und sachgerechte Erledigung einesStreites durch Einschaltung eines sachkundigen Dritten.

mehr Information zu Schiedsgutachten

Schlichtungsverfahren
entscheidet ohne rechtliche Bindung in einem Konflikt auf Wunsch der Parteien. Besetzung der Schlichtungskommission: Juristennd Sachverständige.

Mediation
ermittelt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zwischen den Parteien. Eine konstruktive Lösung mit beratendem Charakter steht im Vordergrund.

mehr Informationen zur Mediation