| Wer
darf die Bezeichnung "öffentlich bestellter" Sachverständiger
führen?
Nur qualifizierte Personen, die durch eine öffentlich-rechtliche
Institution bestellt und vereidigt wurden. Die Anerkennung durch
private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung
und Vereidigung nicht ersetzen.
Was zeichnet einen öffentlich
bestellten Sachverständigen aus?
- Besondere Sachkunde
- Vertrauenswürdigkeit
- Objektivität
- Pflicht zur Gutachtenerstattung
- Schweigepflicht
- Überwachung durch die bestellende Stelle
Woran erkennt man einen öffentlich
bestellten Sachverständigen?
- An der Bezeichnung
- Am Stempel
- Am Ausweis
Wann kann ein öffentlich bestellter
Sachverständiger helfen?
Immer dann,
- wenn unabhängige fachliche Information oder Beratung
benötigt wird,
- wenn ein Schaden beurteilt oder eine Sache bewertet werden muss,
- wenn der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt
werden soll,
- wenn ein fachlicher Streit in einer gütlichen außergerichtlichen
Einigung geklärt werden soll.
Was geschieht bei Beschwerden?
Nach Benachrichtigung der Stelle, die den Sachverständigen
öffentlich bestellt hat,
wird die Angelegenheit von dieser geprüft. Bei
schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverstößen muß
der Sachverständige mit dem Widerruf seiner öffentlichen
Bestellung rechnen.
Wo bekommt man Rat und Hilfe?
Auskunft erteilen die bestellenden Stellen, also im wesentlichen
Industrie- und Handelskammern, in einigen Bundesländern auch Architekten-,
Ingenieur- oder Landwirtschaftskammern oder staatliche Stellen für ihren
jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Industrie- und Handelskammern
geben Verzeichnisse über öffentlich bestellte Sachverständige
heraus.
Das Logo

Seit 1999 gibt es dieses Logo. Es wurde entwickelt vom
IfS (Institut für Sachverständigenwesen). Nur öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen ist es gestattet, dieses Logo zu
verwenden. Wenn Sie dieses Logo sehen, können Sie also von seriösen
Ansprechpartnern ausgehen. |