Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
für Informationsverarbeitung

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Dr. Bernd Wißner

Michael Pruß
Dipl.-Informatiker (FH)

 

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Honorarliste

AGB für Sachverständige

Sachverständigenvertrag

Außergerichtliche Einigung

 

Im Tal 12
86179 Augsburg
Telefon (0821) 2 59 89-0
Telefax (0821) 59 49 32

Wer darf die Bezeichnung "öffentlich bestellter" Sachverständiger führen?

Nur qualifizierte Personen, die durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurden. Die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

 

Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus?

  • Besondere Sachkunde
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Objektivität
  • Pflicht zur Gutachtenerstattung
  • Schweigepflicht
  • Überwachung durch die bestellende Stelle

 

Woran erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen?

  • An der Bezeichnung
  • Am Stempel
  • Am Ausweis

 

Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Immer dann,

  • wenn unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird,
  • wenn ein Schaden beurteilt oder eine Sache bewertet werden muss,
  • wenn der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll,
  • wenn ein fachlicher Streit in einer gütlichen außergerichtlichen Einigung geklärt werden soll.

 

Was geschieht bei Beschwerden?

Nach Benachrichtigung der Stelle, die den Sachverständigen öffentlich bestellt hat,
wird die Angelegenheit von dieser geprüft. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverstößen muß der Sachverständige mit dem Widerruf seiner öffentlichen Bestellung rechnen.

 

Wo bekommt man Rat und Hilfe?

Auskunft erteilen die bestellenden Stellen, also im wesentlichen Industrie- und Handelskammern, in einigen Bundesländern auch Architekten-, Ingenieur- oder Landwirtschaftskammern oder staatliche Stellen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Industrie- und Handelskammern geben Verzeichnisse über öffentlich bestellte Sachverständige heraus.

 

Das Logo oebuv.gif (1285 Byte)

Seit 1999 gibt es dieses Logo. Es wurde entwickelt vom IfS (Institut für Sachverständigenwesen). Nur öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist es gestattet, dieses Logo zu verwenden. Wenn Sie dieses Logo sehen, können Sie also von seriösen Ansprechpartnern ausgehen.